Allgemeine Einkaufs- und Bestellbedingungen
I. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Einkaufs- und Bestellbedingungen („AEB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen der YADOS GmbH („Besteller“) mit Lieferanten, Dienstleistern und sonstigen Auftragnehmern („Auftragnehmer“).
- Diese AEB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftragnehmers gelten nur, wenn der Besteller ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
- Die Annahme von Lieferungen oder Leistungen sowie Zahlungen stellen keine Zustimmung zu Bedingungen des Auftragnehmers dar.
- Diese AEB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftragnehmer.
II. Bestellung/Vertragsschluss
- Bestellungen, Abrufe, Änderungen und Ergänzungen bedürfen mindestens der Textform (z. B. E-Mail, ERP-System, EDI).
- Der Auftragnehmer hat die Bestellung innerhalb von 5 Werktagen in Textform zu bestätigen.
- Weicht die Auftragsbestätigung von der Bestellung ab, kommt ein Vertrag nur zustande, wenn der Besteller der Abweichung ausdrücklich zustimmt.
- Zeichnungen, Spezifikationen, Lastenhefte sowie technische Vorgaben des Bestellers sind verbindlich.
III. Lieferzeit, Verzug, Vertragsstrafe
- Vereinbarte Liefertermine und Fristen sind verbindlich.
- Maßgeblich für die Einhaltung des Liefertermins ist:
• bei Lieferungen ohne Montage: Wareneingang am vereinbarten Lieferort,
• bei Lieferungen mit Montage/Leistung: erfolgreiche Abnahme. - Erkennt der Auftragnehmer Verzögerungen, hat er den Besteller unverzüglich schriftlich zu informieren.
- Im Falle des vom Auftragnehmer zu vertretenden Lieferverzuges ist der Besteller berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,3 % des Nettoauftragswertes pro angefangenen Werktag, maximal jedoch 5 % des Nettoauftragswertes zu verlangen.
- Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
IV. Versand, Gefahrübergang, Verpackung
- Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung DDP gemäß Incoterms 2020 an den vom Besteller benannten Lieferort.
- Die Gefahr geht erst mit vollständiger Übergabe bzw. Abnahme auf den Besteller über.
- Verpackungs-, Transport- und Versicherungskosten trägt der Auftragnehmer.
- Der Auftragnehmer hat umweltfreundliche und recyclingfähige Verpackungen zu verwenden.
- Jeder Lieferung sind Lieferschein und Packzettel mit folgenden Angaben
• beizufügen: Bestellnummer
• Artikelnummer
• Menge
• Chargen-/Seriennummer
• Projekt-/Kommissionsnummer
V. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
- Rechnungen sind elektronisch im PDF-Format einzureichen.
- Rechnungen müssen enthalten: Bestellnummer
• Lieferanten- und Artikelnummer
• Menge und Einheit
• USt-IdNr.
• Ansprechpartner
• Leistungsdatum - Zahlungen erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart:
• innerhalb von 14 Tagen mit 3 % Skonto,
• innerhalb von 30 Tagen mit 2 % Skonto,
• oder innerhalb von 60 Tagen netto. - Zahlungsfristen beginnen erst nach vollständiger Lieferung/Leistung sowie ordnungsgemäßem Rechnungseingang.
- Zahlungen bedeuten keine Anerkennung der Vertragsgemäßheit.
VI. Qualität, Produktsicherheit und Dokumentation
- Der Auftragnehmer gewährleistet, dass sämtliche Lieferungen:
• dem Stand der Technik,
• den anerkannten Regeln der Technik,
• allen anwendbaren gesetzlichen Vorschriften,
• sowie den vereinbarten Spezifikationen entsprechen. - Der Auftragnehmer gewährleistet insbesondere die Einhaltung:
• des Produktsicherheitsgesetzes,
• der Maschinenverordnung,
• CE-Vorschriften,
• REACH- und RoHS-Anforderungen,
• sowie sonstiger anwendbarer EU-Vorschriften. - Sicherheitsdatenblätter, Konformitätserklärungen, Prüfzeugnisse und technische Dokumentationen sind kostenlos bereitzustellen.
- Der Auftragnehmer unterhält ein geeignetes Qualitätsmanagementsystem, vorzugsweise nach ISO 9001.
VII. Wareneingangskontrolle und Mängelrüge
- Der Besteller prüft Lieferungen lediglich auf:
• Identität,
• Menge,
• äußerlich erkennbare Schäden. - Verdeckte Mängel können innerhalb angemessener Frist ab Entdeckung gerügt werden.
- Die Rüge gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb von 10 Werktagen nach Feststellung erfolgt.
VIII. Mängel/Gewährleistung/Haftung
- Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 36 Monate ab Gefahrübergang bzw. Abnahme.
- Bei Mängeln kann der Besteller nach seiner Wahl verlangen:
• Nachbesserung,
• Ersatzlieferung,
• Selbstvornahme auf Kosten des Auftragnehmers,
• Minderung,
• Rücktritt,
• Schadensersatz. - In dringenden Fällen darf der Besteller Mängel ohne Fristsetzung selbst beseitigen oder durch Dritte beseitigen lassen.
- Mit jeder Nachbesserung beginnt die Gewährleistungsfrist für den betroffenen Liefergegenstand erneut.
- Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt
IX. Produkthaftung und Versicherung
- Der Auftragnehmer stellt den Besteller von Ansprüchen Dritter aus Produkthaftung frei, soweit die Ursache im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers liegt.
- Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung mit angemessener Deckungssumme und weist diese auf Verlangen nach.
X. Schutzrechte
- Der Auftragnehmer gewährleistet, dass durch Lieferung und Nutzung keine Rechte Dritter verletzt werden.
- Der Auftragnehmer stellt den Besteller von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
XI. Eigentum, Geheimhaltung und Beistellungen
- Beigestellte Materialien, Werkzeuge, Zeichnungen, Models und Daten bleiben Eigentum des Bestellers.
- Der Auftragnehmer darf diese ausschließlich zur Vertragserfüllung verwenden.
- Alle nicht öffentlich bekannten Informationen sind vertraulich zu behandeln.
- Die Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Vertragsende für 5 Jahre fort.
XII. Datenschutz und Informationssicherheit
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung sämtlicher datenschutzrechtlicher Vorschriften, insbesondere DSGVO und BDSG.
- Personenbezogene Daten dürfen ausschließlich zweckgebunden verarbeitet werden.
- Der Auftragnehmer hat angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen nach aktuellem Stand der Technik umzusetzen.
- Sicherheitsvorfälle oder Cyberangriffe mit Bezug zum Vertragsverhältnis sind unverzüglich zu melden.
XIII. Compliance, Nachhaltigkeit und Lieferkette
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung:
• aller Anti-Korruptionsvorschriften,
• menschenrechtlicher Standards,
• umweltrechtlicher Anforderungen,
• Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften,
• sowie geltender Mindestlohnregelungen. - Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), soweit anwendbar.
- Der Besteller ist berechtigt, geeignete Nachweise und Selbstauskünfte anzufordern.
- Schwere Compliance-Verstöße berechtigen den Besteller zur außerordentlichen Kündigung.
XIV. Auditrecht
- Der Besteller ist berechtigt, nach angemessener Vorankündigung Audits bezüglich Qualität, Compliance, Umwelt- und Sicherheitsstandards durchzuführen.
- Der Auftragnehmer hat erforderliche Auskünfte zu erteilen.
XV. Höhere Gewalt
- Ereignisse höherer Gewalt entbinden die betroffene Partei für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten.
- Hierzu zählen insbesondere:
• Naturkatastrophen,
• Krieg,
• Terror,
• Pandemien,
• Cyberangriffe,
• Energiekrisen,
• behördliche Maßnahmen. - Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich zu informieren.
- Dauert die Störung länger als 60 Tage, kann jede Partei den Vertrag kündigen.
XVI. Abtretung und Untervergabe
- Forderungsabtretungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Bestellers.
- Unteraufträge dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Bestellers vergeben werden.
XVII. Gerichtsstand und Rechtswahl
- Gerichtsstand ist Hoyerswerda bzw. das sachlich zuständige Gericht.
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
XVIII. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.